Unterstützung

Wie stelle ich einen Unterstützungsantrag?

Wie unterstützt dich ALARM

Von Repression betroffene Personen unterstützt ALARM mit finanziellen Mitteln und/oder vermittelt ÄnwältInnen. Weiter versucht ALARM Informationen zu Repression sowie verwandten Themen bereitzustellen und somit Aufklärungsarbeit zu leisten.

Richtlinien über finanzielle Beiträge und Unterstützung

Angesichts begrenzter Ressourcen leisten wir finanzielle Unterstützung nur für Tierrechts-/Tierbefreiungsaktionen. Andere emanzipatorische Aktionen unterstützt ALARM mit anderweitiger Solidaritätsarbeit.

Wir berufen uns auf die Animal Liberation Hallmarks. Um von uns finanzielle Unterstützung zu erhalten solltest du dich mit den ALH identifizieren können. Wir behalten es uns vor im Einzelfall Nachforschungen anzustellen.

Wir empfehlen dir nicht mit den Behörden zu kooperieren, dich auf dein Recht zur Aussageverweigerung zu berufen, sowie keine Geständnisse zu machen. Andernfalls behalten wir es uns vor keine finanzielle Unterstützung zu leisten oder diese zu kürzen. Wir sind uns aber bewusst, dass Konfrontationen mit Polizei und Behörden immer Ausnahmesituationen darstellen und dass es Umstände gibt (bspw. erdrückende Beweislage) unter denen eine Aussage/ein Geständnis nachvollziehbar ist.

Wo und in welchem Umfang unterstützt dich ALARM

Folgende Punkte gelten für zivil- und strafrechtliche Verfahren.

Alarm übernimmt 50% der Kosten, unterstützt dich jedoch mit maximal 20% des Vereinsvermögens. Nur so können wir gewährleisten, dass wir jederzeit Personen finanziell unterstützen können. Den Anteil, den wir dir bezahlen, errechnet sich aus der Summe aller einzelnen Kosten. Dies können sein:

  • Anwaltskosten: Die Anwaltskosten sollten sich im Rahmen des Pflichtverteidigeransatzes bewegen. In Fällen in denen nicht die Notwendigkeit besteht einen Anwalt einzuschalten behalten wir es uns vor keine finanzielle Unterstützung zu leisten. Nimm im Zweifelsfall Rücksprache mit uns.
  • Verfahrenskosten
  • Geldstrafen
  • Bussen
  • Anfechtungen, Rekurs, Einsprachen etc. Nur nach Rücksprache.



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